Etwaige zusätzlich anfallende Kosten, werden im Bedarfsfall mit der Ansprechperson abgestimmt. Die Ansprechperson ist für das Grundservice, wie z.B. für Beratung und Vermittlung von weitergehenden Hilfen und für die Innen- und Außenbeziehungen der Mieterinnen und Mieter des Hauses zuständig. Für diese Leistung wird von der jeweiligen Organisation der monatliche Betreuungszuschlag eingehoben. Hat jemand regelmäßigen Hilfe- und Betreuungsbedarf, so wird dieser durch die jeweiligen Mobilen Dienste, die über den Sozialhilfeverband bzw. die Statutarstadt und das Land mitfinanziert werden, geleistet (Mobile Betreuung und Hilfe, Hauskrankenpflege). Weiters stehen Angebote wie z.B. Essen auf Rädern, Wäscheservice, Einkaufsservice, etc. zur Verfügung, die jedoch gesondert zu bezahlen sind.
Ist eine Betreuung durch mobile Dienste nicht mehr möglich, so kann eine Übersiedlung in ein Alten- und Pflegeheim notwendig werden.